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   OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21   

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OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21 (https://dejure.org/2022,18857)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.2022 - 5 ME 128/21 (https://dejure.org/2022,18857)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 (https://dejure.org/2022,18857)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung auch eine rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils jedenfalls dann für möglich und zulässig erachtet, wenn nur eine geringe Zahl von Einzelmerkmalen vorliegt und die Vorgabe der Gleichgewichtung dieser Einzelmerkmale besteht (BVerwG, Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 24 ff.).

    Dieser Vorteil der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale geht allerdings dann wieder verloren, wenn der Dienstherr trotz dieser Vorgabe ausdrücklich die Möglichkeit einer Abweichung des Gesamturteils vom rechnerischen Ergebnis eröffnet (BVerwG, Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 27).

    bbb) Eine Gleichgewichtung der Einzelleistungsmerkmale, die zwar nicht durch die Beurteilungsrichtlinie vorgegeben war, aber - was in Anbetracht der geringen Anzahl von nur fünf Einzelmerkmalen und deren Bedeutungsgehalt auch plausibel ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 26) - nach Darlegung der Beigeladenen zu 2. der ständigen Beurteilungspraxis im Rahmen des alten Beurteilungssystems entsprach (vgl. E-Mail vom . Oktober 2021 [Anlage zur Beschwerdebegründung, Bl. 149/GA]), steht nicht im Widerspruch zu einer Gesamteinschätzung der Mitarbeiterleistung, wie sie hier nach der Beurteilungsrichtlinie vorgeschrieben war.

    Auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2020 (- BVerwG 2 C 2.20 -, juris) lag ein Fall zugrunde, in dem die Beurteilungsrichtlinie (Ziff. 8.1 Abs. 2 und Abs. 3 der Neufassung der Richtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Bereich der Polizei vom 14. Mai 2020 [BRL POL NRW 2020]) einerseits eine Gleichgewichtung der Einzelmerkmale vorgab, andererseits aber im Rahmen der vorzunehmenden wertenden Gesamtbetrachtung ein vom rechnerischen Ergebnis abweichendes Gesamturteil zuließ.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14..2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    41 a) Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es bei dienstlichen Beurteilungen, die - wie hier - im sog. Ankreuzverfahren erstellt werden, zwar regelmäßig einer gesonderten Begründung des Gesamturteils, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet worden ist (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn. 31; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 58 ff.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer "Ermessensreduzierung auf Null" - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn. 31; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 64).

    Sofern eine Begründung des Gesamturteils erforderlich ist, kann diese im gerichtlichen Verfahren nicht mehr nachgeholt werden (BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 73 ff.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es bei dienstlichen Beurteilungen, die - wie hier - im sog. Ankreuzverfahren erstellt werden, zwar regelmäßig einer gesonderten Begründung des Gesamturteils, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet worden ist (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn. 31; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 58 ff.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer "Ermessensreduzierung auf Null" - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn. 31; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 64).

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 37 ff.) oder wenn in Bezug auf seine dienstliche Verwendung seitdem einschneidende Veränderungen aufgetreten sind (Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/ -, juris Rn. 10; Beschluss vom 16.10.2020 - 5 ME 117/20 -).

    Liegen keine besonderen Umstände vor, so ist eine Regelbeurteilung grundsätzlich noch hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Sofern Bewerber in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die aktuellen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 19).

    Auf dieser Grundlage durfte die Beigeladene zu 2. den Beigeladenen zu 1. als den besser geeigneten Bewerber auswählen, weil der Bewertung der Einzelnoten, die jeweils aufgrund wertender Einschätzung der Beurteiler zustande gekommen sind, für die Differenzierung nach dem Leistungsgrundsatz im Rahmen der ausschärfenden Betrachtung gerade Aussagekraft zukommt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15

    Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Denn ein Beamter wird aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind (BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4. -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 12).

    Zum Aspekt der Gewichtung von Einzelmerkmalen im Rahmen der ausschärfenden Betrachtung hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. Februar 2016 (- 5 ME 217/15 -, juris Rn. 15 f.) ausgeführt:.

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Daher kann sich eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs insbesondere aus der Beurteilung eines Mitbewerbers oder aus dem Leistungsvergleich zwischen ihnen ergeben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 13).

    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 4..2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 24).

  • VG Bremen, 18.07.2019 - 6 V 784/19
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Der insoweit gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichts und des von ihm in Bezug genommenen Verwaltungsgerichts Bremen (Beschluss vom 18.7.2019 - 6 V 784/19 -, juris Rn. 12) vermag der Senat nicht zu folgen.

    d) Einer (dokumentierten) Bewertung im Rahmen des Auswahlverfahrens, dass aufgrund der Umstände des Einzelfalls von einer Gleichwertigkeit der Einzelnoten auszugehen sei, bedurfte es nicht (entgegen VG Bremen, Beschluss vom 18.7.2019 - 6 V 784/19 -, juris Rn. 12) .

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen - darunter diejenigen zur Bildung des Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale - nicht allein Verwaltungsvorschriften überlassen bleiben können, sondern derart wesentlich sind, dass sie generell in Rechtsnormen zu regeln sind (BVerwG, Urteil vom 9.9.2021 - BVerwG 2 A 3.20 -, juris Rn. 14; Urteil vom 7.7.2021 - BVerwG 2 C 2.21 -, juris Rn. 32 ff.).

    Für die hier zu überprüfende Auswahlentscheidung und die ihr zugrunde liegenden Beurteilungen hat dies jedoch keine Konsequenzen, da das Bundesverwaltungsgericht zugleich entschieden hat, dass der bisherige Zustand für einen Übergangszeitraum hinzunehmen ist (BVerwG, Urteil vom 9.9.2021 - BVerwG 2 C 2.21 -, juris Rn. 15; Urteil vom 7.7.2021 - BVerwG 2 C 2.21 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 5 ME 55/22

    Leistungsentwicklung; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Vorbeurteilung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrentenstreit; Beförderungsrangliste;

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 5 ME 46/18

    Anzahl Einzelleistungsmerkmale; Führungsaufgaben; Quervergleich; Selbes Statusamt

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 5 ME 152/21

    Auswahlverfahren, Fortsetzung; Bewerberkreis; Maßgeblicher Zeitpunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - 1 B 1387/04

    Kriterium der Frauenförderung im Rahmen der Auswahl von Berwerbern auf eine

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 852/19

    Beförderungskonkurrenz; Frauenförderung; Öffnungsklausel; starre; Quote;

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2019 - 6 A 3974/18

    Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung als Anspruch eines

  • OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Arithmetisierungsverbot in einem

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer "Ermessensreduzierung auf Null" - geradezu aufdrängt ( BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn. 31; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 64; Nds. OVG, Beschluss vom 21.7.2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 30).

    Besteht eine Vorgabe der Gleichgewichtigkeit der Einzelleistungsmerkmale und werden die Grenzen der Befugnis des Dienstherrn zur Gewichtung der Einzelleistungsmerkmale nicht überschritten, so führt dies dazu, dass das Gesamturteil rein rechnerisch ermittelt werden kann (vgl. Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 26 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 21.7.2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 30).

    Dieser Vorteil der Gleichgewichtung der Einzelleistungsmerkmale geht allerdings wieder verloren, wenn der Dienstherr trotz dieser Vorgabe ausdrücklich die Möglichkeit für ein vom rechnerischen Ergebnis abweichendes Gesamturteil eröffnet, das lediglich die Einzelbewertungen plausibel einbeziehen muss ( BVerwG, Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 27; Nds. OVG, Beschluss vom 21.7.2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 30).

    Sofern eine Begründung des Gesamturteils erforderlich ist und diese nicht vorliegt, kann sie im gerichtlichen Verfahren nicht mehr nachgeholt werden (BVerwG, Urteil vom 21.12.216 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 42; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 73 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 21.7.2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 30).

  • VG Kassel, 19.12.2022 - 1 K 387/22

    Dienstliche Beurteilung: Begründung der Gesamtnote; Begründungspflicht bei

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dies nur dann für möglich und zulässig erachtet, wenn nur eine geringe Zahl von Einzelmerkmalen (in dem vom BVerwG zu entscheidenden Fall waren es sieben) vorliegt und die Vorgabe der Gleichgewichtung dieser Einzelmerkmale besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris).
  • VG Göttingen, 22.12.2022 - 3 B 187/22

    Anforderungsprofil, fakultatives; ausschärfende Betrachtung; Auswahlverfahren;

    Eine gleichmäßige Gewichtung der Einzelmerkmale muss im Auswahlvermerk nicht begründet werden, wenn eine bestimmte Gewichtung nicht durch Verwaltungsvorschriften vorgegeben ist (Nds. OVG, Beschluss vom 21.07.2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 44-48).
  • OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22

    Arbeitszeugnis; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten;

    Dementsprechend ist die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Urt. v. 18.04.2002 - 2 C 19.01, juris Rn. 16; Beschl. v. 20.01.2004 - 2 VR 3.03, juris Rn. 10 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.07.2022 - 5 ME 128/21, juris Rn. 15).
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